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Der Abmangel bezeichnet im Bereich der Finanzen einen Fehlbetrag in einer Kasse, ein Defizit oder auch schlicht einen Verlust, den das Unternehmen in finanzieller Hinsicht gemacht hat. Besonders im Bereich der öffentlichen Haushalte findet dieser Begriff im Rahmen des Budgets Verwendung, das hier für bestimmte Bereich zur Verfügung steht. Liegen die Einnahmen unter der vorher erstellten Berechnung hinsichtlich Einnahmen und Ausgaben, sind die Ausgaben aber letztlich größer, dann spricht man hier von einem Abmangel.
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