Abschreibung

Mit der Abschreibung wird der Wertverlust bezeichnet,</b> den ein Unternehmen hinsichtlich seines Vermögens zu verzeichnen hat. Die Abschreibung kann sich dabei durch einen Verschleiß oder die Alterung von Gegenständen, zum Beispiel Maschinen, ergeben, kann aber auch durch einen Unfallschaden oder auch einen Preisvergleich bedingt sein. Die Beachtung handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Besonderheiten findet Einfluss bei der Ermittlung der Abschreibung aus betriebswirtschaftlicher Perspektive. Unterschieden wird zwischen degressiver und linearer Abschreibung. Die lineare Abschreibung erfolgt in regelmäßigen, gleichbleibenden Beträgen über die gesamte Nutzungsdauer. Bei der degressiven Abschreibung werden jährlich maximal 30 Prozent vom Wert des Gegenstandes abgeschrieben. Im Folgejahr wird der Restwert als Basis festgesetzt, der dann wieder mit einer Abschreibung von maximal 30 Prozent belegt wird.

 
< zurück   weiter >
RocketTheme Joomla Templates