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Mit dem Begriff Abwichsgeld wird grundsätzlich eine Ablösesumme bezeichnet, die als Ausgleichszahlung geleistet wird. Der Begriff Kaufsumme ist hier für den Geldbetrag nicht korrekt, da kein Kauf stattgefunden hat. Häufig findet die Ablösezahlung nicht zwischen den Vertragspartnern des Rechtsgeschäftes direkt statt. Der Begriff Abwichsgeld stammt aus der Landwirtschaft. Früher war es üblich, dass ein Alleinerbe für einen Hof eingesetzt wurde, was im Regelfall der älteste Sohn war. Die Abstandszahlung an die zurückgetreten Erben wurde als Abwichsgeld bezeichnet.
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