|
Der Begriff Ad-Hoc stammt aus dem Lateinischen und heißt wörtlich übersetzt „zu diesem“ oder „hierfür“. Als lateinische Phrase verwendet heißt es „für diesen Augenblick gemacht“ oder aber auch „zur Sache passen“. Im Börsengeschäft werden die Publizitätspflichten von Emittenten, die im deutschen Wertpapierhandelsgesetzt festgesetzt sind, als Ad-Hoc-Publizität bezeichnet. Börsenmitteilungen, oft auch Pflichtmitteilungen im Zusammenhang mit dem Börsengeschäft werden als Ad-Hoc-Mitteilungen bezeichnet. Tatsachen, die den Börsenkurs erheblich beeinflussen, müssen von den Emittenten veröffentlicht werden und werden folglich gemäß lateinischer Phrase als Ad-Hoc-Meldungen bezeichnet.
|