Baunebenkosten


Die Baunebenkosten bezeichnen die Summe der Kosten, die für die Errichtung des Gebäudes notwendig sind – mit Ausnahme der Baukosten, die separat ausgewiesen werden. Zu den Baunebenkosten können Architektenhonorare, Statiker- und Prüfingenieurkosten, Baugenehmigungsgebühren sowie Prüfungsgebühren für Bauabnahmen gehören. Da die Kosten hier zwischen zehn und zwanzig Prozent der Gesamtkosten betragen, wollen Banken auch eine detaillierte Übersicht über die Baunebenkosten vor der Gewährung der Darlehen vorgelegt bekommen.

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