Der Bauträger bei einer Bauträgerfinanzierung erstellt grundsätzlich Gebäude zur gewerblichen Veräußerung. Der Bauträgervertrag ist eine Mischung aus Kauf- und Werkvertrag und unterliegt strengen gesetzlichen Auflagen. Bei der Baufinanzierung ist eine genaue und zweckgebundene Verwendung des Kapitals, das zur Verfügung gestellt wird, erwartet. Hier erfolgt eine Freistellungserklärung an das Kreditinstitut für die Käufergelder. Hierin wird eine detailgenaue Regelung für dem Umgang mit den geleisteten Abschlagszahlungen im Falle einer Insolvenz des Bauträgers vereinbart, die zum Beispiel durch Rückzahlungen dem Bautenstand entsprechend definiert sein kann.
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