Belastung
In der Buchführung bezeichnet die Belastung, der auf der linken Seite, nämlich dem Soll, des Kontos gebucht wird. Beim Grundstücksrecht ist mit der Belastung die Eintragung im Grundbuch zwecks Sicherung einer Forderung gemeint. Kommt der Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, so kann der Gläubiger seine Forderungen durch den Verkauf oder die Versteigerung des Grundstücks befriedigen. Die Belastung kann hier auch den Sinn haben, jemandem ein Vorkaufsrecht einzuräumen. Das Steuerrecht sieht die Aufführung außergewöhnlicher Belastungen zur Minderung der Steuerpflicht vor.
 
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