|
Der Begriff Beleihungsgrenze meint den prozentualen Wert eines Objektes hinsichtlich seines Verkehrs- oder auch Marktwertes, der als Sicherung – zum Beispiel für einen Kredit bei Finanzierungen- als Sicherheitenbewertung festgelegt wird. Sowohl die Risikobereitschaft des Kreditgebers als auch die Art der Sicherheit generell bestimmen eine Beleihungsgrenze. Der Wert der Beleihungsgrenze ergibt multipliziert mit dem sogenannten Verkehrs- oder auch Marktwert den sogenannten Beleihungswert, wobei die Differenz zwischen der Beleihungsgrenze und dem einhundertprozentigen Wert den Sicherheitsabschlag darstellt, der dem Kreditgeber zur Verfügung steht, um damit zu arbeiten. Bei Immobilien stellt die Beleihungsgrenze im Regelfall 60 Prozent des Beleihungswertes dar. Die Beleihungsgrenze bei Wertpapieren ist variabler und spielen besonders beim Effektenlombardkredit eine große Rolle.
|