Beleihungsunterlagen
Für die Wertermittlung eines Objektes bzw. die Festlegung des Beleihungswertes werden von Finanzdienstleistern Beleihungsunterlagen benötigt. Hierbei kann es sich um Grundbuchauszüge handelt. Aber auch ein Kaufvertrag, Einkommensnachweise oder auch die sogenannte Flurkarte, die das zu beleihende Objekt mit zeigt, können als Beleihungsunterlagen dienen.

Bei Baugrundstücken stellen sowohl Flurkarten als auch Nachweise über die Gesamthöhe der Erschließungskosten und auch die schriftliche Bestätigung, dass das Grundstück als Bauland ausgewiesen und sowie der Nachweis, das ein gesetzliches Vorkaufsrecht nicht ausgeübt wird, die vollständigen Beleihungsunterlagen dar. Bei Gebrauchtobjekten im Immobilienbereich bezeichnet die Baubeschreibung neben den Bauzeichnungen sowie der Gebäude- und Feuerversicherung und den Miet- bzw. Pachtverträgen das komplette Paket der Beleihungsunterlagen. Für Neubauten sind als Beleihungsunterlagen die Baubeschreibung, der Bauschein, die Berechnung der Fläche, aufgeteilt in Wohn- und Nutzfläche, die genaue Berechnung des insgesamt umbauten Raumes sowie die Aufstellung der Bau- und Baunebenkosten alle erforderlichen Beleihungsunterlagen.

 
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