| Bergrecht |
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Das Bergrecht bezeichnet grundsätzlich rechtliche Bestimmungen im Zusammenhang mit Bodenschätzen und deren Nutzungsrechten. Das Bergrecht untersteht der zentralen Rechtsnorm des Bundesberggesetzes, das in Österreich zum Beispiel auch ein Weinbau-Bergrecht beinhaltet. In der Bundesrepublik besteht das Bergrecht in Form des Bundesbergesetzes bei dem 1. Januar 1982, das am 3. Oktober 1990 auch auf die Gebiete der ehemaligen DDR ausgedehnt wurde.
Hier werden im wesentlichen die Rechte hinsichtlich der Erschließung von Erdöl und sonstigen Bodenschätzen – auch mineralischer Art – festgelegt. Auch wenn eine Person Eigentümer eines Bergareals ist, in dem Erze und Salze abgebaut werden, für die das der Bergzehnt oder das Berggefälle an den Staat entrichtet wird, so liegt das Bergwerkseigentum grundsätzlich beim Staat, der sich die grundsätzlichen Rechte an der Ausbeutung dieser Lagerstätten vorbehält. Allerdings hat der Grundeigentümer im Falle der Abtretung des Landes für den Bau von Bergwerksanlagen auch ein Recht auf eine Entschädigung, welches auch im Bergrecht hinterlegt ist. Webtip: Rechtsanwalt Verzeichnis |
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