Besicherung
Die Besicherung ist im Kreditbereich eine übliche Praxis, die ihren Zweck darin hat, die Wahrscheinlichkeit des Gläubigers, seine Forderung zu erhalten, bzw. dass der Gläubiger seiner Leistungspflicht nachkommt, zu erhöhen. Die Besicherung kann auf zweierlei Arten gestaltet werden, nämlich dass der Gläubiger zur Erfüllung seines Anspruchs auf Vermögensgegenstände des Schuldners zurückgreifen kann oder dass ein Dritter die Schuld erfüllt und die Besicherung des Kredites somit durch einen Bürgen erfolgt.

Für Kreditinstitute sind Pfandrechte an Forderungen oder Gesellschaftsanteilen sowie an beweglichen Sachen oder auch Grundstücken akzeptiere Besicherungen. Auch Abtretungen von Forderungen können zur Besicherung eingesetzt werden. Der Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Zahlung ist gerade im Bereich des Konsumentenkredites eine übliche Form der Besicherung von Darlehen. Auch eine Sicherungsübereignung kann vom Kreditgeber gefordert werden zwecks Besicherung seiner Leistungen. Charakteristisch für die Besicherung ist, dass der Gläubiger weitere Rechte zur Sicherung seines Anspruchs eingeräumt bekommt, wenn der Gläubiger seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nur unregelmäßig nachkommt.

 
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