Besitzsteuer
Besitzsteuern unterscheiden sich von den Verkehrsteuern dahingehe, dass hier keine Güter im Rahmen des Wirtschaftsverkehrs übertragen werden, aus denen sich eine Steuerpflicht ergibt, wie zum Beispiel die Umsatzsteuer oder auch die Grunderwerbsteuer. Lediglich dann, wenn nämlich die Übertragung von Gütern keinerlei Auswirkung auf einen Steuertatbestand hat, liegt die Tatsache vor, dass Besitzsteuern fällig werden. Diese Besitzsteuern werden dann auf das Vermögen von entsprechenden Personen oder auch Unternehmen oder das Einkommen oder den Ertrag vorgenommen.

Beim Einkommen zählen zu den Besitzsteuern die Einkommensteuer, die Gewerbesteuer bedingt, die Kirchensteuer auch bedingt, die Körperschaftsteuer und auch der Solidaritätszuschlag. Beim Vermögen zählt zur Besitzsteuer die Grundsteuer, die Kirchensteuer bedingt und zudem die Vermögensteuer, aber seit dem 1. Januar 1997 nicht mehr erhoben wurde.





 
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