Beurkundung
Eine Beurkundung findet grundsätzlich bei einem Notar statt, der diese nach entsprechender Belehrung der Erschienen im rechtlichen Sinne durchführt. Für die Beurkundung wird eine entsprechende Urkunde aufgesetzt, die den Erschienenen dann vorgelesen wird, im Anschluss genehmigt und eigenhändig durch die Erschienenen unterschrieben wird und so ihre Rechtskraft erhält. Der Notar besiegelt mit seiner abschließenden Unterschrift die Anwesenheit der erschienenen Personen und die abgegebenen Erklärungen, die sich durch deren Unterschriften zu einem Rechtsgeschäft ergeben haben. Das Beurkundungsgesetz stellt die Basis für die Einzelheiten einer Beurkundung. Die Beteiligten erhalten eine Ausfertigung oder beglaubigte Abschriften der Urkunde, die als Originaldokument beim Notar verbleibt. Neben anderen Bereichen ist es häufig der Immobilienbereich, der einer Beurkundung bedarf.

 
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