Bonitätsunterlagen
Für die Aufnahme eines Kredites muss der private Kreditnehmer unterschiedliche Unterlagen vorlegen, die Bonitätsunterlagen. So werden von Antragstellern auf einen Kredit im Regelfall die letzten drei Einkommensnachweise, Übersichten über Bankguthaben, Immobiliennachweise, Lebensversicherungsverträge sowie Nachweise über mögliche noch laufende Kredite erwartet, wenn vollständige Bonitätsunterlagen vorgelegt werden sollen.

Selbständige müssen darüber hinaus noch Jahresabschlüsse des Unternehmens, Gesellschaftervertrag und Handelsregisterauszug und auch Unterlagen über Einnahme und Ausgaben des eigenen Unternehmens als Bonitätsunterlagen vorweisen. Für Konsumentenkredite im privaten Bereich stellen die Basis der Bonitätsunterlagen der Personalausweis, die Einkommensnachweise, die Schufa-Auskunft sowie eine Selbstauskunft des Antragstellers. Bei vollständigen Bonitätsunterlagen ist die Prüfung nicht sehr zeitaufwendig und wird bei positiver Bonitätsbewertung vom gewährten Kredit gefolgt.

 
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