Die Kaufoption, also das Optionsgeschäft, wird in der Finanzbranche auch als Call Option bezeichnet. Auch im Aktiengeschäft findet der Begriff Call Option Anwendung, wenn nämlich dem Emittenten die Möglichkeit eines vorzeitigen Kündigungsrechtes gewährt wird, das unter bestimmten Voraussetzungen bei Schuldverschreibungen oder Genussscheinen eingeräumt werden kann. Das vorzeitige Kündigungsrecht, also die Call Option, kann zudem auch jederzeit ohne näher definierte Nebenbedingungen eingeräumt werden. Werden Optionsscheine mit der Call Option ausgestattet, bezeichnet man diese als Callable Warrants.
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