| Deckungsgeschäft |
DeckungsgeschäftDeckungsgeschäfte kommen im Börsengeschäft zum Einsatz. Es handelt sich dabei um Zahlungen zur Deckung vorher eingegangener Kontraktpositionen. Bei dieser Form des Börsengeschäfts beschafft man sich also im Nachhinein Waren oder Wertpapiere, die man zuvor bereits zu einem fest vereinbarten Preis verkauft hat. Den vorangegangenen Verkauf der Ware oder des Wertpapiers bezeichnet man auch als Fixing. |
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