Disagio
Ein Disagio ist ein Abschlag oder Abgeld vom Nennwert der beispielsweise bei der Ausgabe von Krediten, Anleihen oder anderen Wertpapieren vereinbart werden kann. Bei sogenannten Null-Kupon Anleihen kommt es beispielsweise regelmäßig zur Vereinbarung von Disagios. Das Gegenteil des Disagios ist das Agio (der Aufschlag, das Aufgeld). Das Agio wird beispielsweise bei der Ausgabe von Investmentfonds oder Zertifikaten von Fondsgesellschaften oder Emittenten zur Deckung der Vertriebskostenbei der Ausgabe eines Wertpapiers erhoben.
|