| staatlich geförderte Altersvorsorgen |
Riester-Rente und private BasisrenteMöglichkeiten der privaten Altersvorsorge mit staatlicher Förderung
Die gesetzliche Rentenversicherung ist seit jeher einer der wichtigsten Grundpfeiler des Sozialstaates Deutschland. Einst galt die Rente des deutschen Arbeiters als sicher. Was er in den berufstätigen Jahren durch seine Beiträge ansparte, genügte für einen Lebensabend ohne finanzielle Probleme. Spätestens seit 1990 jedoch setzte eine Entwicklung ein, welche die deutschen Rentenkassen in eine finanzielle Schieflage brachte. Die Lebenserwartung der Menschen, und damit die Dauer ihres Rentenbezugs, steigt immer mehr an, im Gegensatz dazu sank jedoch die Geburtenrate im Land. Zudem katapultierte nach der Vereinigung von DDR und Bundesrepublik die Zahl der Arbeitslosen in die Höhe, die Zahl der Rentenversicherungspflichtigen wurde in gleichem Maße kleiner. Es ist fraglich, wie lange eine relativ kleine Zahl von Arbeitnehmern einer immer größer werdenden Zahl alter Menschen die Rente erwirtschaften kann – ohne dabei das Ruhepolster für die eigene Pension zu vernachlässigen. Im Jahr 2001 stieß die Bundesregierung grundlegende Rentenreformen an, um dem drohenden Finanzkollaps großer Teile der älteren Bevölkerung entgegenzuwirken. Die Arbeitnehmer, so der Wille des Gesetzgebers, sollten mit finanziellen Anreizen freiwillig Rücklagen bilden – als ergänzende Bausteine zur gesetzlichen Rente. Die Idee der privaten Altersvorsorge mit staatlicher Förderung war geboren.
Die Riester-Rente
Verantwortlich für die Riester-Rente zeigt sich der ehemalige Arbeits- und Sozialminister Walter Riester. Sein Konzept sieht eine freiwillige Altersvorsorge während der Berufstätigkeit mit verschiedenen Anlageprodukten vor, die durch finanzielle Zulagen des Staates bezuschusst wird. Förderberechtigt sind jedoch nur Arbeitnehmer und Selbstständige, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, ferner Beamte, Bundeswehrangehörige und Empfänger von Arbeitslosen- und Krankengeld. Selbstständige, die freiwillig gesetzlich rentenversichert sind, haben keinen Anspruch auf Förderung. Ist bei Familien ein Ehepartner zur Förderung berechtigt, kann der andere sich mit versichern lassen, muss jedoch eigene Sparbeiträge einzahlen und bekommt auch eigene Zulagen.
Mit der Entscheidung für die Riester-Rente hat der Kunde die Wahl der Anlagemöglichkeiten. Denn das so genannte Riester-Zertifikat sagt noch nichts über die Güte des jeweiligen Produktes aus. Es weist lediglich darauf hin, dass die Anforderungen für eine Förderung – dies sind die Kapitalgarantie über die eingezahlten Beiträge sowie ein gesetzlich festgelegter Mindestzins – eingehalten werden. Ob klassischer Banksparplan oder Rentenversicherung mit einer eher geringen Rendite bleibt dem Anleger überlassen. Die dritte Alternative ist der Fondssparplan, der langfristig eine höhere Rendite verspricht. Im Allgemeinen kann von einer Rendite von drei bis fünf Prozent bei den verschiedenen Anlagen ausgegangen werden. Auf mögliche Steuern muss der Anleger zunächst nicht achten. Riester-Produkte werden nachgelagert besteuert, erst in der Rentenphase hält der Fiskus die Hand auf.
Wie funktioniert nun aber die Riester-Rente genau? Hat sich der Förderberechtigte für ein Anlageprodukt entschieden, muss er einen bestimmten Sparbetrag jährlich erbringen, um die Förderung in Anspruch nehmen zu können. 2008 sind dies vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Einkommens des Vorjahres. Dann stellt er einen Zulagenantrag. Sind alle Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt, werden die Zulagen direkt an das entsprechende Kreditinstitut gezahlt, sie fließen also gleich in die angesparte Rente ein. Für Alleinstehende beträgt die maximale Fördersumme im Jahr 2008 154 Euro. Dies ist vor allem für Geringverdiener lohnend, denn die Zulage wird bereits bei einer jährlichen Einzahlung von 60 Euro fällig. Dass die Riester-Rente vor allem auf Familien zielt, wird daran deutlich, dass für jedes Kind noch einmal 185 Euro jährlich gezahlt werden. Ist der Sparer nicht in der Lage, den Mindestbetrag zu zahlen, fällt auch die Zulage geringer aus, eine Beitragspflicht besteht also nicht. Doch auch für Besserverdiener könnte sich die Riester-Rente lohnen. Denn es steht dem Anleger frei, zwischen staatlichen Zulagen und steuerlichen Vergünstigungen zu wählen. Dabei prüft das Finanzamt automatisch, welcher Fall für den jeweiligen Steuerzahler günstiger ist. Mitunter wird die Riester-Rente jedoch wegen ihrer Unflexibilität kritisiert. Erreichbar ist das Geld für den Anleger erst mit dem Eintritt ins Rentenalter – und das beginnt frühestens mit 60. Er kann sich dann 30 Prozent der Summe auf einen Schlag auszahlen lassen, der Rest wird monatlich bis zum 85. Lebensjahr gezahlt.
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