Grunderwerbsteuer
Wann immer man sich ein Grundstück kauft, unabhängig davon, ob es privat oder gewerblich genutzt werden soll und ob es bereits bebaut ist oder nicht, wird die sogenannte Grunderwerbsteuer fällig.

 

 

Sie bemisst sich immer am Wert der Gegenleistung, also am Kaufpreis des Grundstückes und beträgt für gewöhnlich etwa 3,5 Prozent. Wenn man ein Grundstück kaufen möchte, gleich welcher Art, muss man daran denken, dass auch solche Kosten wie die Grunderwerbsteuer anfallen und bezahlt werden müssen und gerade, wenn man den Kauf über ein Darlehen abwickeln möchte muss diese Summe mit eingerechnet werden, denn natürlich sind 3,5 Prozent eigentlich nicht sehr viel, jedoch gemessen an den hohen Preisen, zu denen Grundstücke mitunter verkauft werden, kann sich dabei durchaus  eine sehr große Summe ergeben, die man dann nicht aufbringen kann, wenn man sie  nicht von Anfang an mit einberechnet hat.

 

Unter bestimmten Bedingungen kann man von der Grudnerwerbssteuer befereit werden. Hierzu müssen jedoch genau die Bedingungen gemäß §§ 3ff. GrEStG erfüllt werden.

 
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