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Die Hypothek ist die Belastung eines Grundstückes nach dem Grundpfandrecht, was sich beispielsweise als Sicherheit einsetzen lässt. Dann ist der Gläubiger im Falle einer Nicht Rückzahlung dazu berechtigt den Erlös, den das Grundstück welches mit einer Hypothek belastet ist bei der Zwangsversteigerung erbringt zu verwenden um die Schulden zu tilgen, die der Schuldner bei ihm hat.
Die Differenz aus diesem Erlös bekommt der Schuldner selbst, insofern eine vorhanden sein sollte. Die Höhe, über die man eine Hypothek auf ein Grundstück aufnehmen kann bemisst sich am geschätzten Wert des Grundstückes. Es ist auch möglich nur einen Teil des Grundstückes mit einer Hypothek zu belasten, wenn dies ausreicht um als Sicherheit gelten zu können. In diesem Fall kann der Gläubiger das Grundstück nur anteilig über eine Zwangsversteigerung veräußern, den Rest behält der Schuldner selbst in seinem Besitz. Die Hypothek muss ins Grundbuch eingetragen oder verbrieft werden damit sie gültig ist und entsteht durch eine Einigung zwischen Schuldner und Gläubiger. Wenn die Belastung getilgt wurde, aufgrund der man die Hypothek auf ein Grundstück gelegt hat ist diese nicht automatisch aus dem Grundbuch gelöscht, das kann erst dann geschehen, wenn die Bank beziehungsweise der Gläubiger eine gültige Quittung ausstellt anhand der zu ersehen ist, dass die Schuld welche die Hypothek betrifft erloschen ist. Wenn die Hypothek aus dem Grundbuch entfernt wurde ist sie wieder abgetragen und man kann das Grundstück erneut als Sicherheit mit einer Hypothek belasten, wenn dies einmal notwendig sein sollte.
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