| Lebensversicherung |
|
Bei einer Lebensversicherung handelt es sich um eine Personenversicherung. In der Regel wird eine feste Vertragssumme festgesetzt, also nicht wie bei einer Haftpflichtversicherung nur der tatsächliche Schaden ausbezahlt, sondern die Summe, die vertraglich im Vorfeld festgelegt wurde. Je nach dem um welche Form der Lebensversicherung es sich handelt kann diese mit Eintreten des Todes des Versicherten, aber auch schon zu dessen Lebzeiten ausbezahlt werden. Bei der Auszahlung zu Lebzeiten ist meist im Vertrag ein bestimmter Zeitpunkt festgesetzt, zu dem die Versicherung ausbezahlt wird. Auch eine Berufsunfähigkeit kann durch Abschluss einer Lebensversicherung abgesichert werden. Insbesondere mit einer Direktversicherung kann man Kosten bei der Kapitallebensversicherung sparen. Man unterscheidet sogenannte Risikoversicherungen und Kapitalbildende Versicherungen. Diese Risikoversicherungen zahlen den Betrag der Lebensversicherung dann aus, wenn ein bestimmtes Ereignis eintritt, zum Beispiel der Tod des Versicherten oder eine Berufsunfähigkeit. Die Kapitalbildenden Lebensversicherungen hingegen, zahlen nicht nur im Todesfall aus oder wenn ein gewisser Umstand eintritt, der die Auszahlung rechtfertigt sondern auch zu vertraglich festgesetzten Zeitpunkten während der Lebzeiten des Versicherten. Das Bezugsrecht der Versicherungssumme kann der Versicherte bei einer Kapitalbildenden Lebensversicherung für den Todesfall und den Fall einer Auszahlung zu Lebzeiten unterschiedlich festsetzen, so dass beispielsweise die Summe im Todesfall an den Ehegatten ausbezahlt wird, bei einer Auszahlung zu Lebzeiten allerdings an den Versicherungsnehmer selbst. |
| < zurück |
|---|
