Mündelsicherheit

Im Rahmen der Vormundschaft wird einem Vormund auferlegt, dass alles Vermögen von minderjährigen oder aber entmündigten Personen, also Mündeln, das nicht für die Bestreitung des Lebensunterhaltes zur Verfügung stehen müssen, verzinslich angelegt werden müssen. Die Mündelsicherheit legt in diesem Zusammenhang fest, unter welchen Voraussetzungen und bei welchen Instituten die Anlage erfolgen darf, um eine möglichst risikofreie Anlage zu gewährleisten. So soll der Bestand des Mündels optimal gesichert werden. Auch Anlageformen von Versicherungen, Kreishandwerkerschaften oder aber Innungen sowie auch Stiftungen unterliegen den Bedingungen der Mündelsicherheit.

 
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