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Als Makler wird in Deutschland ein Vermittler von Verträgen unterschiedlicher Art, jedoch im Bereich von Finanzen, bezeichnet. In zivilrechtlicher Hinsicht kommt dieser Beruf durch den Maklervertrag bzw. Den Handelsmaklervertrag zustande. Der Makler kann sowohl im Grundstück- oder Mietbereich, aber auch bei Wertpapieren oder Versicherungen aktiv seine Aufgaben in beratender und vermittelnder Funktion übernehmen. Die Tätigkeit als Makler bedarf grundsätzlich einer speziellen Zulassung, wobei die Grundlagen in den Makler- und Bauträgerverordnungen fixiert sind. Der Makler wird grundsätzlich erfolgsabhängig bezahlt und erhält in diesem falle seinen Maklerlohn vom Auftraggeber.
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