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Die Maklergebühr wird auch als Provision bezeichnet und hierbei handelt es sich um das Entgelt, das der Makler für seine Aktivitäten als Verkäufer und Vermittler zu beanspruchen hat. Die Maklergebühr wird immer vom Auftraggeber gezahlt, wobei bei der Versicherung die Maklergebühr über die Gesellschaft nach erfolgreichem Vertragabschluss mit einem Kunden zur Auszahlung kommt. Oft wird für die Maklergebühr auch der Begriff Courtage, in einigen Fällen auch die Bezeichnung Packing, verwendet. Die Höhe der Maklergebühr steht fast immer in einem Verhältnis zur Bezugsgröße. Hier sind Produkte oder Tarife wichtige Basis, in deren Abhängigkeit die Maklerprovision ausgezahlt wird.
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