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Mit dem Margin ist im deutschen Sprachgebrauch eine Hinterlegungssumme oder auch eine Sicherheitsleistung gemeint und hier ist der Begriff oft in der Unternehmensfinanzierung oder auch im Börsenhandel in Gebrauch. Das Börsentermingeschäft wird mit Sicherheitsstellungen abgesichert, die durch Hinterlegung eines Pfandes geschehen. Gerade im Börsentermingeschäft ist die Besonderheit des Margin besonders gegeben, weil eben hier nicht die gesamte Wertsumme des Gegenstandes für die Absicherung zur Sicherheitshinterlegung gelangt. Im Bereich der Börsentermingeschäfte dient das Margin dazu, die Glattstellungskosten „over night“, also über Nacht bis zum darauffolgenden Tag abzusichern.
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