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Mit dem amtlichen Markt, der in der Vergangenheit auch als amtlicher Handel bezeichnet wurde, war bis zum 1.11.2007 ein Börsensegment bezeichnet, das im deutschen Wertpapierhandelsgesetz geregelt war. Der 1. November 2007 war der Tag, an dem eine Fusion von amtlichem Markt und geregeltem Markt stattfand. Die in diesen Segmenten vorhandenen Wertpapiere fanden eine Übernahme in den sogenannten Regulierten Markt. Der Handel von Wertpapieren fand mit ausschließlich amtlich notierten Wertpapieren statt.
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