Markt, geregelter

Der geregelte Markt wurde im Jahr 1987 an den deutschen Börsen eingerichtet und hier fand gemeinsam mit dem regulierten Markt im November 2007 letztlich ein Ersatz des amtlichen Marktes statt. Für den geregelten Markt gelten geringere Pflichten als für die Zulassung am amtlichen Markt. Eine Erleichterung des geregelten Marktes bestand darin, dass keine Publizitätspflichten gegeben waren. Für den geregelten Markt galt auch die Erleichterung, dass die Mitantragsteller nicht zwingend Kreditinstitute waren. Allein die fachliche Qualifikation reichte seither auf dem geregelten Markt aus, einen Emittenten als zuverlässig einzustufen.

 
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