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Der Matrikularbeitrag ist ein Begriff, der aus dem historischen Finanzjargon stammt. Hiermit werden Umlagen an höhere stattliche Instanzen seitens Teilgebieten bezeichnet. Die Matrikularbeiträge waren in der Geschichte Zahlungen von Reichsständen an das Römische Reich. Auch die Mitgliedsstaaten des Deutschen Bundes hatten die Verpflichtung der Matrikularbeiträge. Auch die Länder des deutschen Kaiserreichs mussten in der Zeit von 1871 bis 1918 den Matrikularbeitrag an das Reich zahlen. Die Matrikularbeiträge der einzelnen Länder wurden abhängig von der Anzahl der Einwohner ermittelt, die Wirtschaftslage der einzelnen Länder spielte hier keine Rolle. Die Matrikularbeiträge waren eine Vorstufe der später eingeführten indirekten Steuern, zum Beispiel von Tabaksteuern.
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