Mietbürgschaft

Eine Mietbürgschaft bezeichnet einen Vertrag, der eine einseitige Verpflichtung des Bürgen gegenüber dem Gläubiger einer dritten Person, bei der es sich im rechtlichen Sinne wiederum um den Hauptschuldner handelt, mit sich bringt. Der Bürge verpflichtet sich im Rahmen der Mietbürgschaft, die Erfüllung der Verbindlichkeiten aufzunehmen, wenn der Hauptschuldner diesen nicht nachkommt. Für den Gläubiger stellt die Mietbürgschaft eine Absicherung dar, die im Falle einer Zahlungsunfähigkeit des Schuldners zum Tragen kommt.

 
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