Mitschuldner

Die Bezeichnung Mitschuldner kommt beim Darlehen zum Einsatz, wenn ein Mitschuldner, der beispielsweise der Ehepartner des Schuldners ist, im Rahmen dieses Darlehens eine Haftung als Gesamtschuldner übernimmt. In seiner Funktion als Mitschuldner kann dieser auch für die Gesamtschuld haftbar gemacht werden, wenn der Hauptschuldner beispielsweise zahlungsunfähig ist.

 
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