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Nominalbetrag ist der Fachbegriff für den Nennwert, beispielweise bei einem Darlehen. Oftmals liegt dieser über dem eigentlichen Auszahlungsbetrag.
Das ist zum Beispiel immer dann der Fall, wenn ein Darlehen über eine gewisse Summe gegeben wird und die daraus resultierenden Gebühren ebenfalls mit in den Betrag des Darlehens mit eingerechnet, aber schon vor der Auszahlung abgezogen werden. So etwas kann zum Beispiel dann vorkommen, wenn man eine Immobilie über den Makler einer bestimmten Bank kauft und durch die selbe Bank auch das Darlehen erhält. Die Gebühren für den Makler können dann in den Nominalbetrag mit aufgenommen werden, sind aber nicht mehr im eigentlichen Auszahlungsbetrag enthalten, da sie schon vorab von der Bank einbehalten werden.
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