| Rücktrittsrecht |
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Unter bestimmten Voraussetzungen kann man von einem Darlehensvertrag auch zurück treten, aber nur so lange, wie der Betrag über den das Darlehen noch nicht ausbezahlt wurde. Es handelt sich bei einem solchen Rücktritt immer um eine einseitige Erklärung, die sowohl vom Kreditgeber als auch vom Kreditnehmer ausgehen kann.
Der Kreditgeber kann zum Beispiel dann zurück treten, wenn bei der Beantragung eines Darlehens falsche Angaben gemacht wurden oder voraus zu sehen ist, dass die Rückzahlung nicht mehr gewährleistet ist. Der Kreditnehmer kann von seinem Vertrag zurück treten wenn erst nachträglich Informationen bekannt werden, die für den reibungslosen Ablauf von Bedeutung gewesen wären oder wenn er in eine Situation kommt, in der er die Rückzahlung nicht mehr sicher stellen kann. Wenn der Rücktritt vollzogen wird hat der Kreditgeber das Recht Kosten vom Kreditnehmer zu fordern, die sogenannte Nichtabnahmeentschädigung, durch die er sich für seine entstandenen Kosten und die Arbeitszeit entschädigen kann, die durch den Rücktritt oder das Fehlverhalten des Kreditnehmers entstanden sind. Prinzipiell sollte man es vermeiden in diese Situation zu kommen, da auf diese Art und Weise zumindest für den Kreditnehmer mitunter hohe Kosten entstehen können, für die er aufkommen muss und die sich für ihn aber in keinster Weise auszahlen. |
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