Ratenkredit
Als Ratenkredite werden im Allgemeinen Darlehen bezeichnet, die in Form von monatlichen Raten verzinst und getilgt werden. In der Regel werden Ratenkredite von Banken vergeben, die einen Zins dafür verlangen, dass sie den Kreditbetrag zur Verfügung stellen. Die Laufzeiten der meisten Ratenkredite belaufen sich auf Zeiträume von etwa 12 bis 120 Monaten. Die angebotenen Kreditlaufzeiten unterscheiden sich allerdings oft sehr stark von Bank zu Bank. Ebenso unterschiedlich sind die möglichen Kreditbeträge. Während einige Banken Ratenkredite erst ab einem Mindestkreditbetrag von 5.000 Euro anbieten, sind Ratenkredite bei anderen Banken bereits ab Beträgen von 1.500 Euro zu bekommen. Die Höchstgrenze liegt in vielen Fällen bei 25.000, 50.000 oder 100.000 Euro.
Die Mittel, die Banken ihren Kunden im Rahmen eines Ratenkreditvertrages zur Verfügung stellen, sind in der Regel nicht zweckgebunden. Grundsätzlich kann der Artenkredit also beliebig genutzt werden. Häufige Verwendungszwecke sind beispielsweise die Finanzierung teurer Anschaffungen, wie beispielsweise Autos oder Haushaltsgeräte, oder die Ablösung eines Dispositionskredits.
Die Höhe der Zinsen hängt vor allem von der allgemeinen Marktzinslage, der Wettbewerbssituation und der Preispolitik der jeweiligen Bank ab. Grundsätzlich bemessen sich die Kosten eines Ratenkredits aus den nominalen Zinsen (Nominalzins) und den Abschlusskosten (Bereitstellungsgebühren). Aus den Abschluss- und Zinskosten lässt sich der effektive Jahreszins berechnen, der von Banken zwingend anzugeben ist. Anhand des effektiven Jahreszinses sind auch Produkte von verschiedenen Banken für Verbraucher einfacher und transparenter zu vergleichen.
Damit ein Ratenkredit zu Stande kommen kann, überprüfen die Banken in der Regel sehr penibel die Bonität des potentiellen Kreditnehmers. So stellen seriöse Banken Ratenkredite nur solchen Kunden zur Verfügung, die über eine regelmäßiges Einkommen und eine einwandfreie Schufaauskunft verfügen. Damit schützen sich die Banken nicht nur vor Kreditausfällen, sondern bewahren gefährdete Schuldner auch vor einer Überschuldung.
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