Ratenverzug
Im Rahmen einer Ratenzahlungsvereinbarung wird die Laufzeit der Ratenfinanzierung genau geregelt. Auch die Höhe der regelmäßigen Ratenzahlungen ist genau festgelegt oder aufgrund des in der Ratenzahlungsvereinbarung angegebenen Zinssatzes einfach zu ermitteln. Die Ratenzahlungsvereinbarung verpflichtet den Schuldner zur Zahlung der angegebenen Raten zum angegebenen Termin.
Kommt ein Schuldner dieser Verpflichtung nicht mehr nach, gerät er in Ratenverzug. Dies kann für den Schuldner verschiedene Konsequenzen haben. Üblicherweise ist der Gläubiger im Falle eines Zahlungsverzuges berechtigt, dem Schuldner Verzugszinsen in Rechnung zu stellen, die die finanzielle Belastung für den Schuldner noch zusätzlich erhöhen.
In vielen Fällen kann der Zahlungsverzug des Schuldners aber auch weitreichendere Konsequenzen nach sich ziehen. So ist es beispielsweise möglich, dass der Gläubiger von einem eventuellen Sonderkündigungsrecht Gebrauch macht und die Kreditsumme vom Schuldner zurückverlangt. Je nach Ausmaß des Ratenverzuges kann es auch zu einer Zwangsvollstreckung kommen, in deren Rahmen das Eigentum des Schuldners gepfändet werden kann.
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