Realkredit
Ein Realkredit ist grundpfandrechtlich abgesichertes Darlehen, deren Beleihungsgrenze maximal 60 Prozent des Beleihungswertes einer Immobilie oder bis zu 50 Prozent des Verkehrswertes einer Immobilie betragen darf. Der Realkredit ist nach dem Kreditwesensgesetz (KWG) streng reguliert und unterliegt besonderen Bestimmungen.
Im Rahmen dieser Bestimmungen ist vor allem erforderlich, dass die beliehene Immobilie / die beliehenen Immobilien von einem unabhängigen bewertet und dokumentiert wird. Der Wert der Immobilie muss darüberhinaus in regelmäßigen Abständen überprüft werden. Diese Überprüfung hat bei Wohnimmobilien in einem 3-Jahres Rhythmus stattzufinden. Bei Gewerbeimmobilien ist eine jährliche Überprüfung des Wertes notwendig. Vor dem Hintergrund einer möglichen Verwertung der Immobilie / Immobilien muss das Grundpfandrecht grundsätzlich rechtlich durchsetzbar sein und zeitlich angemessen durchgesetzt werden können.
Außerdem muss die Kreditvergabe bei Realkrediten auch bankintern strengen Richtlinien und Vorgaben unterliegen. Weiterhin muss die beliehene Immobilie in angemessener Art und ausreichendem Umfang gegen mögliche Schäden versichert werden. Grundsätzlich dürfen Realkredite übrigens nicht nur von Realkreditinstituten gewährt werden, sondern auch von Banken, Genossenschaftsbanken und Sparkassen, sofern diese die entsprechenden Voraussetzungen für die Vergabe von Realkrediten auch tatsächlich erfüllen können.
|