Rechtschutzversicherung
Unter einer Rechtschutzversicherung versteht man eine Versicherung, die den oder die Versicherungsnehmer primär gegen das Risiko eines möglichen Rechtsstreites absichert. Rechtsschutzversicherungen werden von Versicherungsgesellschaften sowohl für Privatpersonen, als auch für Unternehmen angeboten. Dabei gilt die Rechtschutzversicherung in der Regel nicht pauschal für jedes Rechtsrisiko, sondern für Rechtsrisiken in einzelnen Bereichen.
Auf die versicherten Bereiche begrenzt bieten Rechtschutzversicherungen in der Regel die gesetzlich festgelegten Anwaltskosten eines frei wählbaren Rechtsanwaltes, notwendige Zeugengelder und Honorare für Sachverständige, anfallende Gerichtskosten und die Rechtskosten des Gegners, wenn diese normalerweise vom Versicherungsnehmer übernommen werden müssten. Grundsätzlich ausgeschlossen sind Bußgelder und Geldstrafen.
Da für die Versicherungsgesellschaften im Versicherungsfall hohe Kosten entstehen können, sind Rechtschutzversicherungen meistens sehr kostspielig. Um die Kostenbelastung durch die Versicherungsprämien für den Versicherungsnehmer zu reduzieren, bieten viele Gesellschaften auch Tarife mit einer vergleichsweise hohen Selbstbeteiligung an.
Rechtschutzversicherungen können beispielsweise für folgende Bereiche abgeschlossen werden: Schadenersatz-Rechtsschutz, Arbeits-Rechtsschutz, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz, Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten, Sozialgerichts-Rechtsschutz, Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen, Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz, Straf-Rechtsschutz, Spezial-Straf-Rechtsschutz, Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz, Beratungs-Rechtsschutz, Opfer-Rechtsschutz, Rechtsschutz in Unterhaltssachen, Rechtsschutz in Ehesachen.
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