Refaktie


Bei der Refaktie handelt es sich – anders als der Name vielleicht vermuten lässt – nicht um eine besondere Aktie. Stattdessen bezeichnet man eine Gebühr, die ein Händler oder Hersteller eines Produktes an den Käufer zahlen muss, wenn diese nicht in einem einwandfreien Zustand geliefert wird, sondern mängelbehaftet ist.


Der Anspruch auf eine solche Gebührenzahlung beruht auf der vertraglichen Vereinbarung zwischen Lieferant und Abnehmer und kann auch als eine Art Entschädigungszahlung betrachtet werden, der für den Teil der Lieferung zu zahlen ist, der dem Abnehmer in mangelhaftem Zustand zugeht. Unabhängig von vertraglichen Vereinbarungen besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Refaktie, der auf der Erfüllungspflicht des Lieferers beruht. Dieser ist nämlich grundsätzlich zur Lieferung einwandfreier Ware verpflichtet.


 
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