Rente
Unter einer Rente versteht man die Zahlungen aus einer privaten oder gesetzlichen Rentenversicherung im Rahmen der Altersversorgung. Neben der gesetzlichen Rentenversicherung, in der alle Arbeitnehmer und viele andere Bevölkerungsgruppen pflichtversichert sind, werden auch Renten von privaten Versicherungsträgern gezahlt, wenn ein entsprechender Vertrag zwischen der Versicherungsgesellschaft und dem versicherten geschlossen wurde.
Neben der gesetzlichen Rentenversicherung und der privaten Rentenversicherung hat in den letzten Jahren auch die betriebliche Rente (Betriebliche Altersvorsorge) an Bedeutung gewonnen. Im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge, die in Form einer Direktzusage, einer Unterstützungskasse, einer Pensionskasse, eines Pensionsfonds oder einer Direktversicherung erfolgen kann, erhält ein angestellter Arbeitnehmer Anspruch auf Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung, die im Alter, bei Invalidität oder Tod greifen kann.
Private Rentenversicherungen haben in den letzten Jahren besonders an Bedeutung gewonnen. Durch drastische Einschnitte bei der gesetzlichen Rentenversicherung ist es erforderlich geworden, dass die Bürger die private Altersvorsorge ausbauen. Um dies zu fördern, hat die Bundesregierung staatliche Zuschüsse und Steuervergünstigungen für private Rentenversicherungsverträge eingeführt. Im Rahmen der Riester- oder Rüruprente werden private Sparer beim Aufbau einer privaten Rente unterstützt.
Eine weitere Form der Rente ist die Erwerbsunfähigkeitsrente. Bei dieser Rentenart handelt es sich grundsätzlich nicht um eine Altersrente, sondern um eine Rente, die im Falle einer Erwerbsunfähigkeit gezahlt wird und den versicherten vor einem finanziellen Abstieg bewahren, sofern dieser erwerbsunfähig wird und somit nicht mehr selbst durch Arbeit für seinen Lebensunterhalt sorgen kann.
Die Leistungen aus den verschiedenen Rentenversicherungen unterscheiden sich teilweise sehr deutlich. Während eine Erwerbsunfähigkeitsrente beispielsweise nur im Falle einer Erwerbsunfähigkeit gezahlt werden kann, werden Altersrenten grundsätzlich immer dann gezahlt, wenn eine bestimmte Mindestversicherungsdauer erreicht ist und das Renteneintrittsalter erreicht wurde. Dieses liegt in der Regel bei 65 Jahren, wird bei der gesetzlichen Rentenversicherung aber schrittweise angehoben, sodass Personen, die ab 2029 in Rente gehen, mindestens 67 Jahre alt sein müssen, damit die Rente abschlagsfrei ausgezahlt wird.
Aber nicht nur im Leistungsumfang, sondern auch in der Finanzierung der Leistungen, unterscheiden sich die verschiedenen Renten. Während es sich nämlich bei der gesetzlichen Rentenversicherung um ein umlagefinanziertes Rentensystem handelt, werden alle anderen Renten durch die sogenannte Kapitaldeckung finanziert. Das bedeutet, dass die Renten aus Geldern finanziert werden, die zuvor von den Versicherten eingezahlt wurden. Diese Eigenschaft hebelt zwar das Risiko des demographischen Wandels aus, bringt aber die Problematik mit sich, dass eine eventuelle Inflation zu einem erheblichen Kaufkraftverlust in der späteren Rentenbezugszeit führen kann. Für zukünftige Rentner stellt eine Kombination aus möglichst verschiedenartigen Renten daher in der Regel die beste Art der Altersvorsorge dar.
|