Rentenversicherung, gesetzliche

Gesetzliche Rentenversicherung


Die gesetzliche Rentenversicherung ist das jeweilige Alters- und Hinterbliebenensicherungssystem einer Nation, die in vielen Ländern auch die Absicherung gesundheitlicher Risiken übernehmen kann. Die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland ist die Deutsche Rentenversicherung, die als Bestandteil des gegliederten deutschen Sozialversicherungssystems fungiert. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) finanziert sich nach dem Umlageprinzip. Dies bedeutet, dass die Leistungen, die die DRV gegenüber den Leistungsempfängern erbringt, aus Beiträgen der versicherungspflichtigen Mitglieder finanziert werden.


Kritik am Umlagesystem: Aufgrund des demographischen Wandels steht die Deutsche Rentenversicherung wegen des Umlageprinzips in der Kritik. Aufgrund der Tatsache, dass immer weniger Beitragszahler immer mehr Leistungsempfänger finanzieren müssen, ist davon auszugehen, dass sich das umlagefinanzierte Rentenversicherungssystem der Bundesrepublik Deutschland langfristig nicht mehr tragen kann, ohne dass die Beitragszahler weiterhin mit deutlich höheren Belastungen rechnen müssen. Vor dem Hintergrund der Finanz- und Wirtschaftskrise wurden allerdings auch die Vorteile der Umlagefinanzierung deutlich: Anders als bei kapitalgedeckten Alterssischerungssystemen, die aufgrund von deflationären Tendenzen bei verschiedenen Vermögenswerten deutlich Verluste erlitten, haben umlagefinanzierte Rentenversicherungen die Krise unbeschadet überstanden.


Die Deutsche Rentenversicherung leistet in verschiedenen Fällen an die Versicherten. Wichtige Bestandteile des Leistungsumfangs sind vor allem die Altersrenten, Erwerbsminderungsrenten und Hinterbliebenenrenten. Um in den Genuss der verschiedenen Leistungen zu kommen, müssen die Versicherten bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Hierbei ist zwischen persönlichen Voraussetzungen (Minderung der Erwerbsfähigkeit, Alter oder Tod) und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen (Erreichen von Wartezeiten, etc.) zu unterscheiden. Die Voraussetzungen zum Erwerb einer Anwartschaft unterscheiden sich je nach Leistung der DRV.


Das Renteneintrittsalter liegt in Deutschland derzeit (2009) bei 65 Jahren und wird schrittweise angehoben. Für Rentner, die ab dem Jahr 2029 in Rente gehen, gilt ein Renteneintrittsalter von dann 67 Jahren um die volle abschlagsfreie Rente zu erhalten.


 
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