Restschuldversicherung
Unter einer Restschuldversicherung versteht man die versicherungsmäßige Absicherung eventuell verbleibender Restschulden bei Eintritt des Versicherungsfalles. Typische Versicherungsfälle sind beispielsweise der Tod des/eines Kreditnehmers, unverschuldete Arbeitslosigkeit oder eine andauernde Arbeits- oder Erwerbsunfähigkeit. Üblicherweise sind Restschuldversicherungen so gestaltet, dass die Versicherung unmittelbar nach dem Eintritt des Versicherungsfalles leistet.
Selbst wenn eine Restschuldversicherung aus wirtschaftlichen Aspekten oft unnötig erscheint, weil beispielsweise ein regelmäßiges undausreichendes Einkommen zur Deckung der Kreditraten erzielt wird, ist der Abschluss einer Restschuldversicherung vor dem Hintergrund des Hinterbliebenenschutzes doch in vielen Fällen sinnvoll.
Grundsätzlich sollte das Verhältnis zwischen Versicherungsleistung und Prämie ausgewogen sein. In diesem Zusammenhang fallen vor allem die Angebote verschiedener Banken auf, die Kunden im Rahmen von Konsumkreditverträgen angeboten werden. In vielen Fällen handelt es sich dabei leider um teure Policen, die sich vor allem durch ein schlechtes Preis- und Leistungsverhältnis auszeichnen.
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