Wertermittlung
Die Ermittlung eines Marktwertes, eines Verkehrswertes oder auch eines Beleihungswertes unterschiedlicher Wirtschaftsgüter wird als Wertermittlung bezeichnet. Im Gegensatz zum Preis wird bei der Wertermittlung aber eine reale Tauschaktion zwischen zwei realen Marktteilnehmern zugrunde gelegt und somit ist hier die Preisvorstellung von Marktteilnehmern für die Wertermittlung des Gutes zuständig.
Gern wird bei dieser Wertermittlung außerhalb von Preisermittlungen dann auch vom objektiveren Preis für ein Gut gesprochen und so können sich zwischen dem Preis, der subjektiv beeinflusst wird und der Wertermittlung starke Abweichungen ergeben, was letztlich heißt, dass der Wert einer Ware ihrem Preis in keiner Weise entsprechen muss. Mittels standardisierter Verfahren wird regelmäßig versucht, eine Wertermittlung objektiv zu gestalten. Der Verkehrswert oder auch Marktwert von Immobilien ist ein Beispiel für die Wertermittlung in diesem Bereich, der dann subjektive Einflüsse für die Bestimmung der Werte von Immobilien nach Möglichkeit völlig ausschalten soll.
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