Wertpapier
Das Wertpapier bezeichnet eine Urkunde, in der ein privates Recht verbrieft ist, das sich zum Beispiel auf eine Forderung oder aber eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft bezieht.
Um ein entsprechendes Recht einfordern zu können, ist es erforderlich, sich im Besitz dieser Urkunde, also des Wertpapiers, zu befinden, denn das Wertpapier ist der einzig gültige Nachweis zur Belegung dieses Rechtes. Wertpapiere werden in unterschiedlichen Arten ausgestellt und so kann eine Aktie oder ein Anteilschein ebenso als Wertpapier gehandelt werden wie ein verzinsliches Wertpapier, das sich aus Anleih4en oder Pfandbriefen ergibt. Optionsscheine, Wandelanleihen, Zertifikate, Schecks oder Wechsel sind weitere Formen der Wertpapiere. Auch die Briefmarke gilt offiziell als Wertpapier, denn sie verbrieft das Recht darauf, eine Dienstleistung in Anspruch nehmen zu können.
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