Wohnungsbauprämie
Das Ansparen von Kapital auf einen Bausparvertrag wird von staatlicher Seite belohnt, nämlich mit der Wohnbauprämie, die unter gewissen Voraussetzungen gewährt wird. Ein wichtiger Aspekt für die Gewährung liegt im Jahreseinkommen, denn das darf für die Gewährung der Wohnungsbauprämie bei Alleinstehenden 25.600 Euro jährlich und bei Verheirateten 51.200 Euro jährlich nicht überschreiten. Unter diesem Jahreseinkommen zahlt der Staat jährlich 512 Euro für Alleinstehende oder 1024 Euro für Verheiratete und davon waren es etwa 8,8 Prozent und ab 2004 10 Prozent, die als Wohnbauprämie gelten.
Anspruch auf die Wohnbauprämie haben alle Personen ab 16 Jahren.
Wichtig zu wissen ist, dass die Zinserträge aus den Bausparverträgen in der Einkommenssteuer angegeben werden müssen. Grundsätzlich ist die Wohnbauprämie immer dann hilfreich, wenn mit einem relativ kleinen bis durchschnittlichen Einkommen auf die eigenen vier Wände angespart wird. Es ist für den Bezug der Wohnbauprämie im Rahmen des Bausparvertrages auch völlig gleichgültig, ob das Geld nach Ablauf des Vertrages dann in bauliche Projekte investiert wird oder anderweitig angelegt werden soll.
|