| Wohngebäudeversicherung |
WohngebäudeversicherungDie Wohngebäudeversicherung deckt alle Risiken für den Gebäudeeigentümer ab, die sich aus Sturm, Feuer und Leitungswasserschäden heraus ergeben können. Das Wohngebäude selbst ist in der Wohngebäudeversicherung der Versicherungsgegenstand, während die Inhalte – also bewegliche Sachen – nicht zu den versicherten Gegenständen zählen und separat zum Beispiel in einer Hausratversicherung gegen entsprechend bestehende Risiken abgesichert werden müssen. Das Ziel der Wohngebäudeversicherung ist, den Wiederaufbau oder aber die Sanierung eines durch die versicherten Risiken zerstörten oder teilzerstörten Gebäudes zu gewährleisten. Versichert ist immer das im Versicherungsschein benannte Gebäude, das auch mit Adresse benannt sein muss. Auch Gebäudezubehör, das fest installiert ist – also Briefkastenanlagen, Klingelanlagen, Müllboxen und Terrassen beispielsweise – sind im Rahmen der Wohngebäudeversicherung mitversichert. Ausdrücklich benanntes Gebäudezubehör, als zum Beispiel Gartenhäuser, Hundehütten, Carports, Hofanlagen etc., können in der Wohngebäudeversicherung mitversichert sein, sind aber nicht automatisch versichert. Im Rahmen der Wohngebäudeversicherung sind auch feste Einbaumöbel, die ausschließlich und individuell für dieses Gebäude erstellt oder umgebaut wurden, mitversichert. Das können zum Beispiel die Einbauküche oder spezielle Einbauschränke sein. Wasser- und Abwasserrohre und weitere Gebäudebestandteile sind grundsätzlich nicht mitversichert. Nicht mitversichert in der Wohngebäudeversicherung sind immer Gegenstände, die von Mietern separat und nachträglich angeschafft und eingebaut wurden. Webtips: Rechtssschutz Preisvergleich |
| weiter > |
|---|
