Wohngeld

Wohngeld


Das Wohngeld bezeichnet einen Zuschuss des Staates, der einer Sicherung des angemessenen Wohnraumes einer Person, eines Paares oder auch einer Familie dient. Das Wohngeld wird grundsätzlich nur auf Antrag gewährt. Zuständig für die Gewährung von Wohngeld ist die örtliche Wohngeldstelle. Das Wohngeld wird auf Basis des Wohngeldgesetztes sowie des Sozialgesetzbuches II unterschiedlichen Personengruppen gewährt. Sowohl Mieter eines Wohnraumes als auch Bewohner eines eigenen Hauses und auch Heimbewohner, die dauerhaft in einer solchen Einrichtung aufgenommen sind, können Wohngeld beantragen. Die Höhe des gewährten Wohngeldes ist von unterschiedlichen Faktoren abhängig.

Dazu gehört die Anzahl der Familienangehörigen, die Höhe des Familieneinkommens und auch die Höhe der monatlichen Miete. Die benötigten Angaben müssen belegbar sein, um den Anspruch auf das Wohngeld durchsetzen zu können. Für Schüler und Studenten wird das Wohngeld nur dann gewährt, wenn kein Bafög bezogen wird. Zudem wird das Elterneinkommen vor der Gewährung von Wohngeld herangezogen.


 
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