| Zweckerklärung |
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Die Zweckerklärung wird häufig auch als Zweckbestimmungserklärung bezeichnet. Es geht dabei um die vertragliche Festlegung, die zwischen Kreditnehmer und Kreditgeber geschlossen wird und in der man sehen kann, für welche Verbindlichkeiten eine eingetragene Grundschuld als Sicherheit dienen soll.
So ist alles klar und deutlich geregelt und es ist ohne Weiteres und jederzeit ersichtlich, ob es gerechtfertigt ist, wenn der Kreditgeber eine Zwangsversteigerung der Sache verlangt, für die die Grundschuld eingetragen wurde, da aus der Zweckerklärung hervorgeht, für was diese als Sicherheit diente. Um eine Zwangsversteigerung zu unterbinden muss der Kreditnehmer dann nachweisen können, das er seinen Verpflichtungen, die in Verbindung mit der Grundschuld standen auch nachgekommen ist. Das gibt beiden Seiten mehr Sicherheit und hilft ihnen ihr Recht zu bekommen. |
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